Gebäude-/Baumhöhlen

Leistung

Untersuchung von Baum-/Gebäudehöhlen

auf Nutzung von Lebensstätten nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Bei Verkehrssichrungsmaßnahmen und im Rahmen von Bauplanungen lässt sich die Fällung alter und instabiler Bäume oder der Abriss von alten Gebäuden nicht immer vermeiden. Oft bieten diese Lebensstätten, in welchen auch geschützte Arten nach § 44 BNatSchG vorkommen.

Wir bieten Ihnen Rechtssicherheit und Artenschutz, indem wir mittels geeigneter Technik (siehe technische Hilfsmittel) auch in schwierigen Gelände das Höhleninnere kontrollieren und dokumentieren können.

Technische Hilfsmittel
Biostatistik
Artenschutz und Umsetzung